Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten vorsorglich medizinische Maßnahmen festlegen oder ausschließen für den Fall, dass sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Anordnung ist die dynamische Patientenverfügung nach dem Modell „BVP“.

In einem Dialog mit einem geschulten Gesprächsbegleiter werden dabei klare Behandlungsentscheidungen getroffen. Beinhaltet ist auch eine mit einem Arzt gemeinsam ausgearbeitete „ÄNo“, eine ärztliche Anordnung für den Notfall, nach der sich Rettungs-Teams richten sollen.

Die Möglichkeit einer solchen vorausschauenden Vorsorgeplanung ist für Heimbewohner im Hospiz-und Palliativgesetz verankert, die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Wer sich abseits dieser Bedingungen für eine Verfügung nach dem Modell „BVP“ interessiert, erhält entsprechende Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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