Schwerpunktthema Advance Care Planning

In der Zeitschrift „Dr. med. Mabuse – Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe“ ist in der aktuellen Ausgabe das Schwerpunktthema „Advance Care Planning“ aufgegriffen worden. Die Beiträge geben einen guten Überblick über die aktuelle Debatte, Einblicke in die Praxis sowie die Ausbildung zum Gesprächsbegleiter. Autoren wie Georg Marckmann, Jürgen in der Schmitten, Tanja Krones, Kornelia Götze, Barbara Loupatatzis und Stefanie Otten, allesamt Mitbegründer von „Behandlung im Voraus Planen“ (BVP) in Deutschland und Mitglieder im DiV-BVP e.V. geben einen Überblick über den Stand der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase nach § 132g in Deutschland. Bernd Trost, Hausleiter des Franziska Schervier Seniorenzentrum in Frankfurt am Main, und Stefanie Becker vom Soziokulturellen Dienst des Hauses berichten über die erfolgreiche Implementierung des Konzeptes BVP und plädieren für einen Kulturwandel in der Altenpflege.

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Auszeichnung für Altenpflegeheim – Dreieich Zeitung

NEU-ISENBURG (air) – Eine Patientenverfügung ist ein anspruchsvolles und komplexes Thema. Nicht alle haben ein solches Papier, das für den Fall der Fälle wichtige Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, wenn man selbst nichts mehr entscheiden kann, in der Schublade.

Das Altenpflegeheim „An den Platanen“ in der Lessingstraße 4 hat sich nach Darstellung seines Leiters, Günther Schlott, in einem Modellprojekt als eine der ersten stationären Einrichtungen in Deutschland und als einzige im Kreis Offenbach mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigt. Das Haus bietet eine Gesprächsbegleitung zur Erstellung von Patientenverfügungen an. Für dieses vorbildliche Engagement und die Vorreiterrolle erhält die Senioreneinrichtung jetzt den Zukunftspreis.

Diese Auszeichnung wird von der Redaktion der Zeitschrift Altenheim, Vincentz Network, in Hannover einmal im Jahr für besondere Projekte und Initiativen in der Altenhilfe vergeben. Auf die Frage, warum das Haus An den Platanen in Neu-Isenburg den Zukunftspreis erhält, sagt Einrichtungsleiter Günther Schlott, „wir sind die Ersten, die die neuen Vorschriften für die Patientenverfügung umsetzen“. Damit meint er die seit Januar des Jahres geltenden Neuerungen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG). Demnach sind die Einrichtungen der stationären Altenpflege verpflichtet, Gesprächsbegleitungen zur Erstellung von Patientenverfügungen anzubieten. „Trotz noch immer fehlender Ausführungsbestimmungen und Refinanzierunszusagen haben wir uns dieses wichtigen Themas angenommen“, sagt Günther Schlott.

Im Haus „An den Platanen“ wurde nach Darstellung von Einrichtungsleiter Günther Schlott eine abteilungsübergreifende, acht Mitglieder umfassende Arbeitsgruppe gegründet, die die professionelle Ausbildung der Teilnehmer sicherstellt.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben einen mehrtägigen Workshop zur „Zertifizierten Gesprächsbegleitung“ besucht, an den eine Fachpraxis und ein Coaching anschlossen. Das Altenpflegeheim hat dabei mit dem Würde-Zentrum Frankfurt zusammengearbeitet. Dieses Projekt mit dem Namen „beizeiten begleiten“ beinhaltet eine regelmäßige Unterstützung bei der Erstellung von Vorausberfügungen durch eigens dafür geschulte Ansprechpartner.

Nach Auskunft des Pflegeheims kann sich das Personal von Rettungsdienst und Krankenhaus somit darauf verlassen, dass mit der Patientenverfügung ein sorgfältig erstelltes, mit allen Betroffenen abgestimmtes und im Krisenfall aussagekräftiges und rechtssicheres Papier vorliegt. Das Haus „An den Platanen“ hat nach Darstellung von Günther Schlott das Ziel, dass die Bewohner im Krankheitsfall so behandelt werden, wie sie es sich wünschen – „auch dann, wenn sie sich selbst einmal nicht mehr dazu äußern können“.


Dieser Artikel erschien zuerst in der Dreieich Zeitung vom 08.11.2017.

beizeiten begleiten – Patientenverfügung leicht(er) gemacht – Mission Leben

Haus An den Platanen, Neu-Isenburg

Mit Patientenverfügungen ist das so eine Sache: Gut, wenn man eine gemacht hat. Schlecht, wenn sie schon in die Jahre gekommen ist und den Anforderungen des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) im Sozialgesetzbuch nicht mehr genügt. Dann nämlich wird sie oft nicht mehr zur Entscheidung darüber herangezogen, wie ein/e akut oder dauerhaft entscheidungsunfähige/r Patientin oder Patient medizinisch behandelt wird. Deshalb verpflichtet das Gesetz Einrichtungen der stationären Pflege, sich aktiv um die Erstellung rechtsverbindlicher Patientenverfügungen für Bewohner/-innen zu beteiligen. Das Haus An den Platanen hat das in einem noch laufenden Pilotprojekt in die Tat umgesetzt und gehört damit zu den ersten in der Branche.

Zusammenarbeit mit Würdezentrum und beizeiten begleiten

Das Thema Patientenverfügung ist anspruchsvoll und komplex, es braucht absolutes Vertrauen. Oft sind Bewohner/-innen und Bewohner sowie ihre Angehörigen gut informiert, die meisten bringen, wie Thomas Braun, der die Häuser Tabea und Michael in Alzey leitet, berichtet, beim Einzug bereits eine Patientenverfügung mit, die man mit ein paar Klicks im Internet findet. Andere Einrichtungen, wie beispielsweise das Mainzer Martinsstift, informieren und beraten Bewohner/-innen und Angehörige allgemein, verweisen aber auf den jeweiligen Hausarzt bzw. die Hausärztin, wenn es um medizinische Themen geht. Das Thema ist in den Altenpflegeeinrichtungen der Mission Leben sehr wichtig, das spürt man schnell.

Günther Schlott, Leiter des Hauses An den Platanen, hat deshalb Anfang des Jahres die Unterstützung des Würdezentrums in Frankfurt, gesucht. Außerdem hat sich die Einrichtung dem wissenschaftlich begleiteten Projekt „beizeiten begleitenR“ angeschlossen, in das auch das Würdezentrum eingebunden ist. Denn hier wurde wichtige Pionierarbeit geleistet: Gemeinsam mit den Universitäten München und Düsseldorf hat die Initiative beizeiten begleitendie Vorlage für eine Patientenverfügung ausgearbeitet und von Juristen prüfen lassen. Das Ergebnis: Eine rechtssichere und verbindliche Vorlage, mit der ein Mensch seine Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung dokumentiert. Mit anderen Worten: Rettungsdienste und Krankenhäuser können sich im Fall des Falles auf diese Angaben verlassen und handeln danach. Bevollmächtigte oder rechtliche Vertreter werden befähigt, die jeweils passende Behandlungsentscheidung zu treffen.

Mitarbeitende zu Zertifizierten Gesprächsbegleitungen geschult

Theoretisch kann man die 25 Seiten der beizeiten begleiten-Patientenverfügung selbst ausfüllen. In der Praxis wäre ein Medizinstudium vorab ganz hilfreich. „Der Laie weiß ja nicht exakt, was ein Wachkoma bedeutet, wie die Prognose aussieht“, erklärt Günther Schlott. Deshalb hat er mit insgesamt sieben Mitarbeitenden eine mehrtägige Ausbildung zur „Zertifizierten Gesprächsbegleitung“ absolviert. Die Gesprächsbegleitungen können jetzt Bewohnerinnen und Bewohner bei der Dokumentation ihrer Wünsche in der Patientenverfügung unterstützen.

An der Schulung teilgenommen haben die ausgewählte Mitarbeitende des Pflege- und Sozialdiensts. Überwiegend Fachkräfte, die sich durch empathische (einfühlsame) und nicht-direktive Kommunikation auszeichnen – mit anderen Worten, Menschen nicht in eine bestimmte Richtung drängen, sondern fragen –, zuhören, versteckte Gesprächsangebote aufgreifen Feedback geben und auch tabuisierte Themen offen ansprechen. Eine davon ist Sozialdienstleiterin Anja Breitenbach: „Wir sind drei Tage intensiv geschult worden“, erzählt sie. „Jede und jeder von uns führt anschließend 20 Beratungsgespräche im Tandem, bei sechs Terminen erhalten wir Supervision. Abschließend gibt es noch Nachschulungstermine.“ Sie fühlt sich gut vorbereitet und hat schon mehrere Beratungen zur Patientenverfügung mit Bewohnern/-innen durchgeführt.

Drei Szenarien

Die Beratungen sind kostenlos. In der Regel sind zwei Termine à 1,5 Stunden nötig. Meistens ist eine Vertrauensperson der/des Bewohners/-in dabei sein; bei Menschen mit Demenz übernimmt die oder der gesetzliche Vertreter/-in das Gespräch, wenn die oder der Bewohner/-in nicht mehr dazu in der Lage ist. Dabei geht es um drei Szenarien: den Notfall, die akute Erkrankung mit ungewisser Prognose (Schlaganfall, Herzinfarkt, schwere Lungenentzündung…) und die dauerhafte Unfähigkeit, selbst zu entscheiden, wie sie z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Demenz vorkommen kann. Sie werden ausführlich und verständlich erörtert, damit die jeweilige Person Entscheidungen treffen kann, die ihren individuellen Wertevorstellungen entspricht. Die Entscheidungen werden in der ÄNO (Ärztliche Anordnung für den Notfall) und der Patientenverfügung dokumentiert. Außerdem wird eine Person des Vertrauens als Bevollmächtigte/-r bestimmt – sofern das noch nicht geschehen ist. „Das sind schwierige Themen, das muss man erst einmal verdauen“, sagt Günther Schlott. „Deshalb ist die Pause dazwischen auch sinnvoll.“ Neue Bewohnerinnen und Bewohner werden beim Einzug auf dieses Angebot der Einrichtung hingewiesen, alle anderen werden von Pflegekräften angesprochen. Nicht jeder will sich mit dem Thema auseinandersetzen; in diesen Fällen wird halbjährlich erneut nachgefragt. Bedrängt wird niemand.

Piktogramm am Bett

An jedem Bett klebt jetzt ein kleines Notfall-Piktogramm, das Pflegekräfte darauf hinweist, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. „Bis der Notarzt kommt, muss alles vorliegen. ÄNO und Patientenverfügung – alles ist zentral hinterlegt, jeder bei uns weiß Bescheid, was zu tun ist. Das läuft sehr gut“, sagt Gordana Spasojevic Die Altenpflegehelferin arbeitet schon seit 25 Jahren, hat in ihrem Beruf hat viel gesehen und ist ebenfalls Gesprächsbegleiterin. „Es ist sehr wichtig, dass eine Patientenverfügung gemacht ist“, diese Überzeugung hat sie in all den Jahren gewonnen. Denn sie werden gebraucht – mehrfach im Monat. Wichtig ist auch die Kommunikation aller Beteiligten untereinander, betont Anja Breitenbach. Deshalb bindet das Würdezentrum auch Rettungsdienste, Allgemeinmediziner und Krankenhäuser in der Region ein, schult dort Personal. Ein Netzwerk ist so in den letzten Monaten entstanden. Das ist wichtig, damit Ersthelfer und Krankenhäuser wissen, dass sie sich auf die Dokumente von beizeiten begleitenverlassen können.

Evaluation nach einem Jahr

Noch hat das Thema im Haus An den Platanen den Status eines Pilotprojekts. In dessen Rahmen dürfen die Gesprächsbegleitungen auch anderen Interessenten ein Gespräch zur Patientenverfügung anbieten. Zum Beispiel Familienmitgliedern, Bekannten oder Kollegen/-innen. „Wer aus der Mission Leben Interesse hat, soll sich einfach mit mir in Verbindung setzen, um einen Termin auszumachen“, sagt Günther Schlott. In einem Jahr folgt die Evaluation und Kostenanalyse des Projekts. „Wir werden bis zum Ende dieses Jahres 31 TEUR investieren“, sagt Günther Schlott. „Ich bin im Gespräch mit dem Arbeitsamt, ob sie die Ausbildung unterstützen. Außerdem refinanziert die Krankenkasse einen Stelle – der Stellenanteil ist allerdings vom Gesetzgeber noch nicht festgelegt.“ Bei positiver Bewertung des Projekts kann beizeiten begleitenin alle Altenpflegeeinrichtungen der Mission Leben überführt werden.


Dieser Artikel erschien zuerst in der Intern 2/2017 der Mission Leben.

Altenheim Zukunftspreis 2017 – Günther Schlott

Mit dem Projekt „Behandlung im Voraus planen“ wurde das Haus „An den Platanen“ in Neu-Isenburg mit dem Altenheim Zukunftspreis 2017 ausgezeichnet. Mit viel Hingabe wird hier das Ziel verfolgt, die letzte Lebensphase nach dem Willen des Bewohners umzusetzen. Erfahrungen aus dem Pilotprojekt des diakonischen Trägers Mission Leben.

Nachfolgend finden Sie den Artikel „Altenheim Zukunftspreis 2017“ von Günther Schlott, der zuerst in der Altenpflege 01/18, Vincentz Network, Hannover erschien.

Altenheim Zukunftspreis 2017 – Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Foto: Mission Leben, entnommen aus der Altenpflege 01/18, Vincentz Network, Hannover.

Altenheim Zukunftspreis 2017 – Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.

Selbstbestimmt bis zuletzt – Kirsten Wolf

Die Umsetzung des Projekts „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) stellt das Haus „An den Platanen“ in Neu-Isenburg vor eine Teamaufgabe mit weitreichenden kulturellen und organisatorischen Konsequenzen.


„Wir müssen gezielt und konkret nach den Wünschen für die letzte Lebensphase fragen“ – Kirsten Wolf


Unter untenstehendem Link finden Sie den Artikel „Selbstbestimmt bis zuletzt“ von Kirsten Wolf, der zuerst in der Altenpflege 08/18, Vincentz Network, Hannover erschien.

Selbstbestimmt bis zuletzt – Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.

Selbstbestimmt bis zuletzt – Hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.